Rechtssicherheit in Verlassenschaftsverfahren dank anwaltlicher Unterstützung.
Wer Erbe ist, darf das Geerbte nicht eigenmächtig in Besitz nehmen. Er erwirbt dieses erst im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens. Dieses kann entweder in einem mündlichen Verfahren vor einem zum Gerichtskommissär bestimmten Notar geführt werden. Die Erbengemeinschaft kann die für den Fortgang des Verlassenschaftsverfahrens erforderlichen Erklärungen, Anträge und Ausweise aber auch schriftlich direkt dem Verlassenschaftsgericht vorlegen (sog. schriftliche Abhandlungspflege). Dabei können sie sich von einem Rechtsanwalt oder Notar vertreten lassen. Letzterer hat dann als Gerichtskommissär nur mehr einzelne Tätigkeiten (z. B. Todesfallaufnahme, Inventar) zu verrichten. Bei der schriftlichen Abhandlung bestehen für die Erben mehr Möglichkeiten, den zeitlichen Ablauf des Verfahrens frei festzulegen. Dies kann zu einem rascheren Abschluss der Nachlasssache führen. Die Entlohnung kann mit dem Vertreter im Vorhinein frei vereinbart werden.
Anwalt vertritt Erben
Es gibt viele gewichtige Gründe, in einer Erbschaftssache frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen oder sich im Verlassenschaftsverfahren anwaltlich vertreten zu lassen. Der Anwalt erläutert, wie unklare Passagen eines Testamentes auszulegen sind. Er gibt den Weg vor, wenn widersprüchliche Testamente vorliegen oder die Gültigkeit des Testamentes fraglich ist. Oft bevorzugt der Erblasser zu Lebzeiten einzelne Erben oder beseitigt sein Vermögen durch lebzeitige Zuwendung an andere überhaupt. Der Anwalt berät den zu kurz Gekommenen über seine Möglichkeiten, zu seinem Recht zu gelangen. Wenn keine schriftliche Abhandlungspflege erfolgt, kann der Anwalt den Erben bei den Abhandlungstagsatzungen beim Gerichtskommissär vertreten. Er wird dabei darauf hinwirken, dass noch nicht bekanntes oder verheimlichtes Nachlassvermögen offengelegt wird. Der Anwalt beurteilt auch, ob ein in Aussicht genommenes Erbübereinkommen Ihre Rechte und Interessen ausreichend berücksichtigt. Er wird Sie dabei unterstützen, dass Erbrechtskonflikte nicht außer Kontrolle geraten. Lässt sich dies nicht verhindern, wird er ihr Anliegen vor Gericht durchsetzen; dies etwa dann, wenn widersprechende Erbantrittserklärungen vorliegen, also mehrere Erben den Nachlass beanspruchen.
Durchsetzung von Forderungen
Der Anwalt prüft auch die Berechtigung von im Verlassenschaftsverfahren angemeldeten Forderungen diverser Gläubiger. Er meldet Ihre Forderungen (z. B. auf Grund jahrelanger Pflege des Erblassers) im Verlassenschaftsverfahren an und wirkt auf ein Anerkenntnis der Forderung durch die Erben hin. Erforderlichenfalls setzt er sie gerichtlich durch. Die gesetzlichen erbrechtlichen Regelungen sind sehr komplex. Der juristische Laie vermag meist nicht zu überschauen, welche Ansprüche ihm zustehen und welche Vorgangsweise zu deren Durchsetzung die geeignetste ist. Schon bei jedem kleinen Verkehrsunfall mit Blechschaden wird Rechtsrat in Anspruch genommen. Umso mehr ist dies einem potenziellen Erben oder benachteiligten Nicht-Erben anzuraten.
Das Erbrecht ist zu komplex, um im Verlassenschaftsverfahren auf eigene Faust oder mit „Internetwissen” zu agieren. Nachteile sind vorprogrammiert. Dr. Anton Tschann, RA in Bludenz
Kurz informiert:
- Nicht selten wird vorhandenes Nachlassvermögen verschwiegen. Erbhoffnungen oder gar Pflichtteilsansprüche werden durch lebzeitige Vermögensdispositionen des Erblassers unterlaufen. Rechtlicher Beistand ist hier unverzichtbar.
- Der Anwalt ist nicht Gerichtsorgan. Er vertritt (wenn er nicht mit der schriftlichen Abhandlungspflege beauftragt wird) ausschließlich die Interessen seines Mandanten.
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