Einfach und kompetent zum Erbe

Vielfach unbekannt: Auch Rechtsanwälte ­können einen Nachlass ­abhandeln.

Sehr viele Menschen haben auch hierzulande Testamente beim Anwalt ihres Vertrauens erstellen und registrieren lassen sowie in Verwahrung gegeben. Rechtsanwälte machen aber nicht nur das. Über Auftrag der Erben können sie nach dem Tod eines lieben Angehörigen auch dessen Nachlass abhandeln. Dies ist zwar vielfach unbekannt, lässt sich ­jedoch rasch und unkompliziert erledigen.

Abhandlung durch Rechtsanwälte:
Zunächst findet die sogenannte „Todfallsaufnahme“ statt. Dafür ist jedenfalls der „Gerichtskommissär“ (Notar) zuständig. Die weitere Abhandlung jedoch kann – im Auftrag der Erben – auch von Rechtsanwälten durchgeführt werden, und zwar im schriftlichen Wege, d. h. Erbantrittserklärungen, Vermögensverzeichnisse u. dgl. werden vom Anwalt verfasst und bei Gericht eingegeben. Auf diese Möglichkeit der schriftlichen Abhandlungspflege sind die Erben vom Gerichtskommissär auch ausdrücklich aufmerksam zu machen. Eine schriftliche Abhandlung empfiehlt sich insbesondere dann, wenn nur ein – gesetzlicher oder testamentarisch eingesetzter – Erbe vorhanden ist, oder wenn sich alle Erben in der Sache selbst einig sind und die Abhandlung praktisch nur formalen Charakter hat. Die Abhandlung durch den Anwalt Ihres Vertrauens hat nämlich mehrere Vorteile.

Anwalts- und Terminwahl
Wird die Abhandlung einem „Gerichtskommissär“ überlassen, ist immer jener zuständig, der seinen Sitz im Sprengel jenes Gerichtes hat, in dem der Verstorbene seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Ein Erbe, der seinen Wohnsitz nicht an diesem Ort hat, muss zu Abhandlungsterminen dort hin jeweils zureisen. Die schriftliche Abhandlung kann von einem wo immer ansässigen Rechtsvertreter Ihres Vertrauens durchgeführt werden; die Erben sind dabei nicht an vorgegebene, oft unpassende Abhandlungstermine gebunden, sondern können die erforderlichen Besprechungen mit ihrem diesem frei vereinbaren, allenfalls auch bei sich zu Hause. Da diese Abhandlung schriftlich durchführt wird, ersparen sich die Erben auch persönliche Auseinandersetzungen oder sonstige Unannehmlichkeiten mit z. B. Pflichtteilsberechtigten bei förmlichen Abhandlungsterminen, wie sie von einem Gerichtskommissär (Notar) durchzuführen sind. Über Pflichtteilsansprüche kann übrigens auch ein Gerichtskommissär nicht entscheiden; sind sie strittig, ist für das weitere ohnedies das Gericht zuständig. In diesem Zusammenhang zeigt sich ein weiterer Vorteil: Rechtsanwälte haben auch Erfahrung in „Streitsachen“; sie können daher die entsprechenden Risiken von Auseinandersetzungen in Nachlassangelegenheiten von vornherein einschätzen und berücksichtigen.

Rasch und unkompliziert
Eine Abhandlung durch den von den Erben selbst bestimmten Rechtsanwalt ihres Vertrauens kann also kompetent, dabei unkompliziert und komfortabel durchgeführt werden. Auch die dafür anfallenden Kosten können im Vornherein einvernehmlich festgelegt werden.

artikel_6_6Eine schriftliche Ver­lassenschaftsabhandlung durch den kompetenten Rechtsanwalt ihres Vertrauens ist für Erben sehr unkompliziert und komfortabel. Dr. Andreas Brandtner, Rechtsanwalt in Feldkirch

 

 

 

 

Kurz informiert:
Eine Verlassenschaftsabhandlung im schriftlichen Wege durch einen Rechtsanwalt bringt viele Vorteile mit sich. Umso eher sollte von dieser – auch hierzulande noch wenig bekannten –  Möglichkeit ­Gebrauch gemacht werden. Während ein Gerichtskommissär (Notar) bestellt ist und förmlich vorzugehen hat, kann ein ­Rechtsanwalt von Erben frei gewählt werden.

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