Tipps – einvernehmliche Scheidung

Ohne Rosenkrieg profitieren beide Seiten von klar vereinbarten Lösungen.

Ist der Entschluss zu einer Trennung gefallen, ist zunächst einmal ein „kühler Kopf“ gefragt. Also nichts überstürzen! Achten Sie primär auf das Wohl Ihrer Kinder, diese sind genauso betroffen wie die Eltern.

Anwaltlichen Rat einholen
Zur Vermeidung von nicht mehr sanierbaren Fehlern ist die Einholung rechtlichen Rates äußerst empfehlenswert. Der Vorteil der Konsultation von Rechtsanwälten besteht darin, dass diese Sie auch vor Gericht vertreten dürfen, sollte die angestrebte einvernehmliche Scheidung doch nicht zustande kommen.

Trennung oder Scheidung?
Ist die Ehe noch nicht unheilbar zerrüttet, ist auch eine vorübergehende Trennung eine Option. Im Rahmen einer schriftlichen Trennungsvereinbarung können die wichtigsten Eckpunkte (vorläufige Unterhaltsleistungen, gesonderte Wohnungsnahme etc.) für eine „Probezeit“ geregelt werden. Die Aufgabe der häuslichen Gemeinschaft ist ansonsten – abgesehen von drohender Gewalt – meistens mit Nachteilen verbunden.

Die Scheidungsphase
Gerade in dieser Phase ist es wichtig, alle notwendigen Parameter für eine einvernehmliche Scheidung (wechselseitige Einkommenssituation, detaillierte Aufstellung über gemeinsames Vermögen/Ersparnisse [Schulden, Haftungen?], Versicherungssituation etc.) als Fundament für eine saubere Trennung zu erheben. Ist ein ­Unternehmen betroffen, sind rechtliche Spezialkenntnisse gefragt.

Unterhaltsanspruch – Unterhaltsverzicht
Zunächst gilt, dass ein Unterhaltsverzicht gerade auf Seiten des finanziell schwächeren Ehepartners sehr gut zu überdenken ist (Verlust eines allfälligen Anspruches auf Witwenpen­sion, etc). Ist ein Unterhaltsanspruch gerechtfertigt, gibt es verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten (analoge Anwendung gesetzlicher Unterhaltsformen, Fixunterhalt, prozentuelle Beteiligungsmodelle etc.). Gemeinsame Haftungen aus (Haus-)Krediten sind spezifisch zu regeln. Wird im Zuge der Scheidung eine Liegenschaft übertragen oder werden Rechte grundbücherlich eingeräumt (Wohnrecht, Fruchtgenussrecht, Pfandrecht etc), spielen auch steuerliche Aspekte eine immer wichtigere Rolle. Auf einer solchen Basis ist ein spezialisierter Rechtsanwalt bald in der Lage, vernünftige Regelungsvorschläge für eine klare, verständliche Scheidungsvereinbarung zu erarbeiten. Hierfür ist genaue Kenntnis der Gesetzeslage sowie der höchstgerichtlichen Rechtsprechung unverzichtbar.

Spezielle Rechtsfolgen
Fällt ein Ehegatte aus der Mitversicherung des anderen Ehegatten besteht die Möglichkeit, eine relativ günstige Selbstversicherung abzuschließen. Aber auch eine Überprüfung und Änderung der gemeinsam abgeschlossenen Versicherungen sind ein „Muss“. Zumindest bis 2017 ändert eine Scheidung auch nichts an der Wirksamkeit eines Testamentes (Achtung!). Ihr Rechtsanwalt begleitet Sie gerne engagiert durch diese schwierige Lebensphase.

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Der Vorteil der Beratung durch Rechtsanwälte liegt darin, dass diese sie bei Scheitern einer einvernehmlichen Scheidung vor Gericht vertreten dürfen. Dr. Henrik Gunz, RA in Dornbirn

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